Vertretung
Wenn Rechte verteidigt werden müssen, stehe ich als außergerichtlicher Vertreter Ihrer Interessen zur Verfügung. Erforderlichenfalls übernehme ich auch die Prozeßführung vor Gericht.
Aufgrund moderner Kommunikationsmittel ist ein persönliches Gespräch in der Kanzlei keine zwingende Voraussetzung mehr für die anwaltliche Vertretung. Ich vertrete deshalb Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet.
Ich kann für Sie, wie jeder zugelassener Rechtsanwalt, vor jedem Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht der Bundesrepublik Deutschland tätig werden.